Baum fällen Genehmigung

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Baum fällen Genehmigung:

Die Baumfällsaison startet am 01. Oktober

-Worauf ist bei der Genehmigung um einen Baum zu  fällen zu achten?


Pünktlich jedes Jahr zum 01. Oktober startet die Baumfällsaison. Das sorgt einerseits für vorfreudige Gesichter. Baum fällen Genehmigung.


Viele Bauherren leiden schließlich unter einer hinderlichen Bewaldung Ihres Grundstücks.

Ist diese nicht entfernt, können sie mit ihrem Bauvorhaben nicht starten. Es stellt sich die Frage:

Baum fällen - Genehmigung?


So bringt der Saisonstart in Sachen Baum fällen andererseits immer auch viel Stirnrunzeln mit sich. Wer die deutsche Bürokratie kennt, für den kommt es nicht überraschend:


Baumfällungen können nicht einfach nach Lust und Laune durchgeführt werden.

Zum Baum fällen wird eine Genehmigung benötigt. Worauf ist dabei zu achten?


Nachfolgend verraten wir es Ihnen. 


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Baum fällen Genehmigung

Was Sie zur Genehmigung des Baumfällens  wissen müssen - Baum fällen Genehmigung


Möchten Sie einen Baum fällen oder fällen lassen, bedarf es einer sorgfältigen Planung. Vor allem das Entfernen von geschützten Arten zieht nicht selten empfindliche Strafen nach sich.


So müssen Sie zunächst von Ihrer Gemeinde die Genehmigung einholen, den Baum zu fällen . Bei ihr handelt es sich um eine speziell ausgestellte Sondergenehmigung für Baumfällungen.


Welches Amt im Detail für Ihren Antrag zuständig ist, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Genehmigt wird Ihr Antrag in der Regel nur dann, wenn Ihre geplanten Baumfällungen wirklich notwendig sind.

Schließlich gelten Bäume generell als schützenswert. 


Ihr Antrag wurde genehmigt? In diesem Fall werden Kosten in Höhe von rund 40 Euro fällig.


Ebenso setzt die Genehmigung voraus, dass Sie für den Baum, den Sie fällen möchten, eine Ersatzpflanzung vornehmen.


Das bedeutet:

Als Ausgleich für die durchgeführten Arbeiten sind Sie dazu verpflichtet, neue Bäume an anderer Stelle zu pflanzen. Das gilt auch dann, wenn es sich beim entfernten Grün um prinzipiell nicht gesondert geschützte Arten handelt. 


Denken Sie außerdem daran, Ihre Baumfällungen niemals in der Vegetationsperiode durchzuführen.


Sie reicht vom 01. März bis zum 30. September jeden Jahres.


Auch große Sträucher dürfen in dieser Zeit nicht entfernt werden. Das liegt am Nisten und Brüten heimischer Vogelarten.


Möchten Sie einen Baum fällen, ist das mit Genehmigung also lediglich für einige Monate im Jahr möglich. Dieses Zeitfenster reicht vom 01. Oktober bis zum 28. Februar.


Tipp: Auf öffentlichen und privaten Grundstücken gelten je nach Bundesland oft unterschiedliche Vorgaben.


Daher kann es sein, dass das zuständige Amt in Ihrem Fall Ausnahmegenehmigungen für Ihr Vorhaben, einen Baum zu fällen, benötigt. Setzen Sie sich also am besten zeitnah mit dem zuständigen Ansprechpartner Ihrer Region in Verbindung.


So können Sie Ihre Baumfällungen einfach planen und sind in rechtlichen Fragen auf der sicheren Seite. 



Wir beraten Sie gerne zu dem Thema: Baum fällen Genehmigung


Welche weiteren Kosten in Sachen Baum Fällen auf Sie zukommen



Neben den Gebühren für das Ausstellen Ihrer Genehmigung, einen Baum zu fällen müssen Sie bei Ihrem Vorhaben mit weiteren Ausgaben rechnen. Diese variieren jedoch und lassen sich nicht pauschal festlegen.


Dennoch lässt sich sagen, dass diese meist im unteren dreistelligen Bereich liegen. Je nach Baumart können diese ebenso im unteren vierstelligen Bereich angesiedelt sein.


Ebenso wichtig für Ihre Finanzplanung ist darüber hinaus auch das Unternehmen, das Sie damit beauftragen. Lassen Sie sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für das Baum Fällen geben, wenn Sie einen potenziell interessanten Ansprechpartner gefunden haben. Auch wir stellen Ihnen diesen gerne im Rahmen Ihrer Anfrage zu.   


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